Lockdown – aber Skifahren ist erlaubt
Ab heute gilt in Österreich bis einschließlich 12. Dezember aufgrund der verstärkten COVID Situation wieder Lockdown. Wer jedoch während des Lockdowns skifahren möchte, darf dies offiziell tun. Sofern ein 2G Nachweis vorhanden ist. Weiters ist das Tragen einer FFP-2-Maske vorgeschrieben. Auch andere Sportstätten im Freien können betreten werden, wobei man den jeweiligen Sport nur mit Angehörigen oder wichtigen Bezugspersonen ausüben darf. Aus Sicht des Spartenobmanns der Seilbahnen in der WKO, Franz Hörl ist noch nicht geklärt, ob die Gastronomiebetriebe in den Skigebieten geschlossen bleiben müssen, sowie im vergangenen Winter. Der Verfassungsgerichtshof hatte diese Regelung nachträglich für unzulässig erklärt.