2G Pflicht schadet – 3G hilft!
Ich darf eine Pressemeldung der WKO weiterleiten: Gutachten zeigt: „Beibehalten von 2G bei Seilbahnen ist verfassungswidrig und unverhältnismäßig!“Auch die überbordenden Kontrollen halten der rechtlichen Beurteilung durch Experten nicht Stand Ein aktuelles Gutachten des Wiener Wirtschaftsrecht-Experten Priv.-Doz. Dr. Bernhard Müller für die Wirtschaftskammer zeichnet ein eindeutiges Bild zur Frage der Beibehaltung der 2G-Regel für Seilbahnbetriebe. Die Autoren kommen darin zum Schluss, dass die Regelung samt der damit verbundenen Kontrollen wegen der Entspannung in den Spitälern und den Intensivstationen nicht mehr notwendig
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